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Gloxinialaan 1, Huissen Route Mo bis Fr 08:00 bis 17:00
Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Identität und Angaben

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jonker-Huissen B.V. mit Sitz in (6851 TG) Huissen, Gloxinialaan 1. Jonker-Huissen B.V. wird nachstehend als ‘Jonker-Huissen’ bezeichnet. Jonker-Huissen ist telefonisch unter +31 26 325 9123 erreichbar. Die E-Mail-Adresse von Jonker-Huissen lautet info@jonkerhuissen.com. Etwaige Beschwerden können über diese E-Mail-Adresse oder die vorgenannte Geschäftsadresse eingereicht werden. Die Handelskammernummer von Jonker-Huissen ist 09069927. Die USt-IdNr. von Jonker-Huissen ist NL007791045B01.

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Jonker-Huissen und für alle Verträge, die Jonker-Huissen mit dem Kunden schließt, einschließlich Fernabsatzverträge. Dies gilt sowohl für Geschäftskunden als auch für Privatkunden (Verbraucher). Der Kunde von Jonker-Huissen wird nachstehend als ‘der Kunde’ bezeichnet.
  2. Mit der Aufgabe einer Bestellung bei Jonker-Huissen erkennt der Kunde an, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und ihnen zuzustimmen.
  3. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird von Jonker-Huissen ausdrücklich abgelehnt.
  4. Ist ein Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar, so wird der betreffende Artikel durch einen Artikel ersetzt, der dem ursprünglichen Artikel inhaltlich möglichst nahekommt. Die übrigen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dann uneingeschränkt in Kraft.
  5. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden Jonker-Huissen nur, wenn sie schriftlich und ausdrücklich festgelegt wurden.

Artikel 2 Angebote

  1. Jedes Angebot von Jonker-Huissen, in welcher Form auch immer, erfolgt völlig unverbindlich und bindet sie nicht, es sei denn, Jonker-Huissen hat im Angebot eine Annahmefrist gesetzt. Nimmt der Kunde das Angebot von Jonker-Huissen in diesem Fall nicht rechtzeitig an, so erlischt das Angebot von Jonker-Huissen unmittelbar und automatisch nach Ablauf der betreffenden Frist.
  2. Mündliche Zusagen binden Jonker-Huissen erst, nachdem sie von Jonker-Huissen ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt wurden.
  3. Jedes Angebot von Jonker-Huissen enthält eine möglichst vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Kunden eine ordnungsgemäße Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Verwendet Jonker-Huissen Abbildungen, so ist sie bestrebt, damit eine wahrheitsgetreue Darstellung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu geben. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden Jonker-Huissen nicht.
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Jonker-Huissen nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
  5. Ein Angebot von Jonker-Huissen gilt nicht automatisch für zukünftige Verträge.
  6. Hat ein Kunde das Angebot von Jonker-Huissen angenommen, beispielsweise durch die Aufgabe einer Bestellung, so stellt Jonker-Huissen dem Kunden eine Auftragsbestätigung aus. Hat ein Verbraucher ein Angebot von Jonker-Huissen auf elektronischem Weg angenommen, bestätigt Jonker-Huissen unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Annahme des Angebots.

Artikel 3 Preise

  1. Die von Jonker-Huissen auf ihrer Website oder auf andere Weise genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die von Jonker-Huissen auf ihrer Website oder auf andere Weise genannten Preise verstehen sich ohne Versandkosten, Transportkosten, Lieferkosten und Pfand, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Kosten für das Versandfertigmachen, Prüfen, Transportieren und Liefern der Bestellung des Kunden werden daher zum Bestellpreis hinzugerechnet und sind vom Kunden zu tragen. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Land, in das Jonker-Huissen liefert. Diese Kosten werden von Jonker-Huissen im Bestellvorgang angegeben. Stellen sich diese Kosten nachträglich als höher heraus, schuldet der Kunde auch die Erhöhung an Jonker-Huissen, und Jonker-Huissen ist berechtigt, die Erhöhung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  3. Die von Jonker-Huissen genannten Preise verstehen sich in Euro.
  4. Preise werden innerhalb der Laufzeit des Angebots nicht erhöht, es sei denn, gesetzliche Maßnahmen machen dies erforderlich oder der Hersteller nimmt zwischenzeitliche Preiserhöhungen vor.
  5. Alle von Jonker-Huissen genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt von Druck- und Satzfehlern. Für die Folgen solcher Fehler haftet Jonker-Huissen nicht.

Artikel 4 Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit wird von Jonker-Huissen so genau wie möglich geschätzt, kann jedoch nur als Schätzung und niemals als feste Frist angesehen werden.
  2. Beim Fernabsatz stimmt der Kunde zu, dass die Lieferung durch Jonker-Huissen nicht innerhalb von dreißig Tagen nach der Bestellung erfolgen muss. Jonker-Huissen ist bestrebt, so schnell wie möglich zu liefern. Dies kann jedoch länger als dreißig Tage dauern, womit der Kunde einverstanden ist.
  3. Hat Jonker-Huissen die vom Kunden bestellte(n) Ware(n) nicht auf Lager, ist Jonker-Huissen berechtigt, erst zu liefern, wenn die betreffende(n) Ware(n) wieder vorrätig ist/sind. In diesem Fall wird Jonker-Huissen den Kunden informieren.
  4. Ist/sind die vom Kunden bestellte(n) Ware(n) überhaupt nicht mehr lieferbar, hat Jonker-Huissen das Recht, dem Kunden eine andere Ware/Waren gleicher Qualität und gleichen Preises zu liefern. In diesem Fall wird Jonker-Huissen den Kunden informieren.
  5. Jonker-Huissen ist berechtigt, sich darüber zu informieren, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss eines (Fernabsatz-)Vertrags mit dem Kunden von Bedeutung sind. Hat Jonker-Huissen aufgrund dieser Prüfung gute Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, ist Jonker-Huissen berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage begründet abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen.
  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz in welcher Form auch immer bei einer etwaigen Überschreitung der von Jonker-Huissen geschätzten Lieferzeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder die Überschreitung ist die unmittelbare und direkte Folge grober Fahrlässigkeit oder grober Nachlässigkeit von Jonker-Huissen.
  7. Der Kunde kann den Vertrag mit Jonker-Huissen nicht wegen Überschreitung der Lieferzeit auflösen und die Entgegennahme und/oder Zahlung der zu liefernden Waren nicht verweigern.

Artikel 5 Lieferung

  1. Jonker-Huissen liefert bei ihr bestellte Waren und Zubehör (nachstehend gemeinsam: ‘die Waren’) ab Lager (in Huissen), sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Lieferart vereinbart haben.
  2. Haben die Parteien ausdrücklich schriftlich eine andere Lieferart als ab Lager vereinbart, so steht es Jonker-Huissen frei, die Transportart der Waren und die Transportmittel zum Kunden zu bestimmen. Es steht Jonker-Huissen daher auch frei, einen Dritten für den Transport der Waren und die Lieferung an den Kunden einzuschalten.
  3. Ist zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich eine frachtfreie Lieferung von Jonker-Huissen an den Kunden vereinbart, so reisen die Waren auf Rechnung und Gefahr von Jonker-Huissen. In diesem Fall gelten die Waren als von Jonker-Huissen geliefert und vom Kunden angenommen, sobald die Waren vor Ort angeliefert und entladen sind. In allen anderen Fällen reisen die Waren auf Rechnung und Gefahr des Kunden, und bei Lieferung ab Lager gelten die Waren als von Jonker-Huissen geliefert und vom Kunden angenommen.
  4. Werden bei Transport auf Gefahr von Jonker-Huissen Beschädigungen und/oder Mängel, die bei Ankunft der Waren festgestellt werden können, vom Kunden nicht sofort auf dem zurückzusendenden Frachtbrief, Lieferschein oder einem ähnlichen Dokument vermerkt, so haftet Jonker-Huissen hierfür nicht.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zugestellt werden, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt oder geliefert werden.
  6. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  7. Verweigert der Kunde die Abnahme der Waren oder versäumt er es, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so werden die Waren von Jonker-Huissen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert. In diesem Fall schuldet der Kunde die dadurch entstandenen Transportkosten, Lagerkosten und etwaige weitere Kosten sofort an Jonker-Huissen.
  8. Von Jonker-Huissen an einen Kunden gelieferte Teile, die sich nachträglich als nicht benötigt herausstellen, können vom Kunden bis spätestens 10 Tage nach der Lieferung an Jonker-Huissen zurückgegeben werden. Jonker-Huissen berechnet dem Kunden hierfür eine Gebühr von 20% des Kaufbetrags, mindestens jedoch € 25,00. Speziell für den Kunden demontierte Teile können nicht zurückgegeben werden.

Artikel 6 Austauschteile

  1. In diesem Artikel wird verstanden unter: Austauschteil: ein Teil, das von Jonker-Huissen an den Kunden verkauft wird, wobei der Kunde ein gleichartiges (altes) Teil bei Jonker-Huissen in Zahlung gibt. Die durch Inzahlungnahme erworbenen Waren darf Jonker-Huissen verkaufen.
  2. Ein von Jonker-Huissen an einen Kunden verkauftes Austauschteil wird auf standardisierte Weise verpackt. Die Verpackungen werden dem Kunden von Jonker-Huissen leihweise überlassen. Verpackungen bleiben stets Eigentum von Jonker-Huissen. Der Kunde hat die Verpackungen unbeschädigt an Jonker-Huissen zurückzugeben. Auf Verpackungsmittel erhebt Jonker-Huissen beim Kunden ein Pfand, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Hat der Kunde die Verpackungsmittel nicht innerhalb von drei Monaten nach Kauf des Austauschteils bei Jonker-Huissen abgegeben, ist Jonker-Huissen nicht mehr verpflichtet, das Verpackungs-/Pfandgeld zu erstatten. Die Pflicht des Kunden zur Rückgabe der Verpackung bleibt hiervon unberührt.
  3. Beim Kauf eines Austauschteils erhebt Jonker-Huissen beim Kunden ein Pfand, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Hat der Kunde das in Zahlung zu gebende Teil nicht innerhalb von drei Monaten nach Kauf des Austauschteils bei Jonker-Huissen abgegeben und/oder nicht in montiertem Zustand und/oder nicht sicher/nicht vollständig kühlmittel- und ölfrei verpackt abgegeben, ist Jonker-Huissen nicht mehr verpflichtet, das dem Kunden berechnete Pfand zu erstatten. Die Pflicht des Kunden zur Rückgabe des Altteils bleibt hiervon unberührt. Eine Leckage, weil der Kunde ein Teil nicht abgelassen hat, kann zu einer (hohen) Strafe führen, für die der Kunde verantwortlich ist.
  4. Das von Jonker-Huissen dem Kunden berechnete Pfand ist nur ein symbolischer Betrag. In Fällen, in denen der tatsächliche Wert des Altteils höher ist als das Pfand, kann eine Nachberechnung erfolgen.
  5. Austauschteile werden von Jonker-Huissen nur gegen Abgabe des Altteils durch den Kunden verkauft. Das Altteil muss von gleicher Marke, Bauart und Zusammensetzung sein und darf nicht gebrochen, gerissen, geschweißt oder anderweitig beschädigt oder unvollständig sein. Die vitalen Teile (bei einem Motor sind das Block, Kopf, Kurbelwelle und Nockenwelle) müssen auf normale Weise überholbar sein. Entspricht das abgegebene Teil nicht, so gehen die höheren Kosten zu Lasten des Kunden von Jonker-Huissen, und es findet eine Nachberechnung statt.
  6. Ein Motor kann mit abweichender Ölwanne und/oder abweichendem Ventildeckel geliefert werden. In diesen Fällen muss der Kunde die betreffenden Teile auf eigene Kosten vom alten Motor übernehmen, nach gründlicher Inspektion und Reinigung.
  7. Jonker-Huissen behält sich das Recht vor, Austauschteile an eigene Spezifikationen anzupassen, wenn dies einen positiven Einfluss auf die Qualität des Austauschteils hat. Ein Beispiel hierfür kann sein, dass Jonker-Huissen Motoren in einigen Fällen nicht mit Ausgleichswellen ausführt.
  8. Aus Umwelt- und Sicherheitsgründen hat der Kunde die abzugebenden Altteile auf eigene Kosten sicher und vollständig kühlmittel- und ölfrei zu verpacken. Der Kunde haftet für alle Schäden von Jonker-Huissen und/oder Dritten, die aus der nicht ordnungsgemäßen Anlieferung der abzugebenden Altteile entstehen. Der Kunde stellt Jonker-Huissen insoweit frei.
  9. Verkauf mit Ankauf. Nutzt der Kunde beim Verkauf einer neuen Ware gegen Ankauf einer gebrauchten Ware das Altteil bis zur Lieferung der neuen Ware weiter, so wird das Altteil erst nach der tatsächlichen Lieferung an Jonker-Huissen Eigentum von Jonker-Huissen. Solange der Kunde die Ware weiter nutzt, geht diese vollständig auf seine Rechnung und Gefahr.

Artikel 7 Prüfung und Reklamation

  1. Jeder Kunde von Jonker-Huissen ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei Lieferung auf Richtigkeit der Bestellung, Menge und Mängel zu prüfen.
  2. Geringfügige, im Handel als zulässig geltende, unvermeidbare Abweichungen können keinen Grund für Reklamationen darstellen.
  3. Sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind von einem Geschäftskunden innerhalb von spätestens 8 Werktagen nach Lieferung schriftlich an Jonker-Huissen zu melden.
  4. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind von einem Geschäftskunden innerhalb von spätestens 8 Werktagen nach Entdeckung oder innerhalb von spätestens 8 Werktagen, nachdem sie vernünftigerweise hätten entdeckt werden können, schriftlich an Jonker-Huissen zu melden.
  5. Ein Privatkunde (Verbraucher) hat sowohl sichtbare als auch nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels an Jonker-Huissen zu melden.
  6. Wegen Mängeln oder Fehlmengen, die erst nach einem Jahr nach der Lieferung (oder danach) entdeckt werden, kann nicht mehr reklamiert werden.
  7. Hat der Kunde einen Mangel oder eine Fehlmenge nicht innerhalb der in Absatz 3 (für Geschäftskunden), Absatz 4 (für Geschäftskunden), Absatz 5 (für Privatkunden) oder Absatz 6 (für alle Kunden) genannten Frist gerügt, so steht dem Kunden kein Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Schadensersatz zu, und der Kunde hat die von Jonker-Huissen entstandenen Kosten, soweit diese angemessen sind, zu tragen.
  8. Steht fest, dass eine Ware mangelhaft ist, und wurde dies rechtzeitig gerügt, so wird Jonker-Huissen die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Wahl des Kunden ersetzen oder für die Behebung des Mangels sorgen. Im Falle des Ersatzes der Ware ist der Kunde verpflichtet, die zu ersetzende Ware in der Originalverpackung an Jonker-Huissen zurückzugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
  9. Der Kunde kann sich nicht auf einen Mangel der Leistung von Jonker-Huissen berufen, wenn er die bei Jonker-Huissen bezogenen Waren montiert oder verarbeitet hat.
  10. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags und zur Abnahme der bestellten Waren bestehen. Kann der Kunde einen Anspruch gegen Jonker-Huissen geltend machen, so gibt ihm dies nicht das Recht, seine Zahlung an Jonker-Huissen auszusetzen.

Artikel 8 Haftung

  1. Jonker-Huissen haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass sie von durch oder im Namen des Kunden bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
  2. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Jonker-Huissen oder einer ihrer Führungskräfte haftet Jonker-Huissen nur für direkte Schäden, und ihre Haftung ist auf den Betrag beschränkt, der von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts. Findet aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung durch den Versicherer von Jonker-Huissen statt, so ist die Haftung von Jonker-Huissen auf höchstens den von Jonker-Huissen dem betreffenden Kunden in Rechnung gestellten Betrag beschränkt.
  3. In keinem Fall haftet Jonker-Huissen für Betriebs-, Folge- und/oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn- und Umsatzausfall, entgangene Rendite und immaterielle Schäden. Jonker-Huissen haftet ebenfalls nicht für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines vom Kunden eingeschalteten Dritten zurückzuführen sind.
  4. Alle Forderungsrechte und sonstigen Befugnisse (aus welchem Grund auch immer), die der Kunde gegenüber Jonker-Huissen hat, müssen bei Verlust innerhalb eines Jahres und eines Tages nach dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind oder der Kunde davon Kenntnis erlangte oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen können, schriftlich bei Jonker-Huissen eingegangen sein.
  5. Der Kunde stellt Jonker-Huissen von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden, es sei denn (und soweit), der Schaden ist ausschließlich die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Jonker-Huissen oder ihrer Führungskräfte.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 Absatz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Jonker-Huissen das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten Produkten vor, bis der Kaufpreis für alle diese Produkte vollständig bezahlt ist, einschließlich etwaiger geschuldeter Zinsen und Kosten. Das vorbehaltene Eigentum gilt auch für Forderungen, die Jonker-Huissen gegenüber dem Kunden wegen Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen gegenüber Jonker-Huissen aus dem Vertrag oder solchen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen erwerben sollte.
  2. Solange auf den Produkten ein Eigentumsvorbehalt ruht, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese Produkte zu veräußern oder ein beschränktes Recht daran zu bestellen, es sei denn im (etwaigen) normalen Geschäftsbetrieb.
  3. Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte und muss diese gegen die üblichen Risiken versichern und versichert halten, wozu in jedem Fall eine Hausratversicherung gehört, die Risiken unter anderem gegen Feuer, Diebstahl, Explosion und Wasserschaden abdeckt.
  4. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem mit Jonker-Huissen geschlossenen Vertrag nicht nach, oder hat Jonker-Huissen gute Gründe zu befürchten, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus einem mit Jonker-Huissen geschlossenen Vertrag nicht nachkommen wird, ist Jonker-Huissen jederzeit berechtigt, die an den Kunden gelieferten Produkte zurückzunehmen, (abholen zu lassen) und anderswo einzulagern. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, besteht dieses Recht, wenn (I) der Kunde Zahlungsaufschub oder Insolvenz beantragt hat, (II) die Insolvenz des Kunden beantragt wird/wurde oder (III) der Kunde eine Zahlungsvereinbarung mit einem oder mehreren Gläubigern trifft. Für den Fall, dass Jonker-Huissen ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde schon jetzt für dann bedingungslos und unwiderruflich Jonker-Huissen oder einem von ihr zu benennenden Dritten die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die im Eigentum von Jonker-Huissen stehenden Produkte befinden, und diese Produkte zurückzunehmen.
  5. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Eigentumsvorbehalts, einschließlich der Kosten für Transport und Lagerung, gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Hat Jonker-Huissen ihren Eigentumsvorbehalt ausgeübt, so ist Jonker-Huissen jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Produkte an einen Dritten zu verkaufen, und dem Kunden wird von Jonker-Huissen der von Jonker-Huissen zu bestimmende Wert der Produkte im wirtschaftlichen Verkehr bzw. der Nettoverkaufswert gutgeschrieben, je nachdem, welcher Betrag der niedrigere ist, abzüglich aller für die Rücknahme entstandenen Kosten, unbeschadet des Rechts von Jonker-Huissen auf Ersatz des Jonker-Huissen aus der Nichterfüllung des Kunden entstehenden Schadens.

Artikel 10 Zahlung

  1. Gibt der Kunde eine mündliche oder schriftliche Bestellung bei Jonker-Huissen auf, so entsteht dadurch eine Zahlungsverpflichtung für den Kunden. Dies gilt auch für Bestellungen, die über das Internet bei Jonker-Huissen aufgegeben werden.
  2. Die Zahlung durch den Kunden hat innerhalb der zwischen Jonker-Huissen und dem Kunden vereinbarten Zahlungsfrist zu erfolgen. Ist keine andere Zahlungsfrist vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, dem Fälligkeitstag. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
  3. Ab dem Fälligkeitstag der Rechnung schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat.
  4. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so gewährt Jonker-Huissen dem Kunden per Mahnschreiben 14 Tage, um doch noch zu zahlen. Bleibt die vollständige Zahlung danach weiterhin aus, so schuldet der Kunde auch außergerichtliche Inkassokosten.
  5. Jonker-Huissen ist berechtigt, erhaltene Zahlungen zunächst zur Begleichung der fälligen Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten zu verwenden, bevor die Zahlungen zur Begleichung der Hauptsumme verwendet werden.
  6. Ist der Kunde mit einem Teil seiner Zahlungen im Rückstand, so wird der gesamte an Jonker-Huissen geschuldete Betrag sofort fällig. Dies gilt auch für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Rechnungen.
  7. Bestehen nach Auffassung von Jonker-Huissen Gründe hierfür, so ist sie jederzeit berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass er (einen Teil) im Voraus zahlt oder eine angemessene Zahlungssicherheit stellt. Andernfalls hat Jonker-Huissen das Recht, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen. Der Kaufpreis dessen, was dann bereits von Jonker-Huissen an den Kunden geliefert wurde, wird dann sofort fällig. Im Falle eines Verbraucherkaufs verlangt Jonker-Huissen keine Vorauszahlung von mehr als 50% des Kaufpreises.
  8. Was der Kunde Jonker-Huissen schuldet, wird vollständig und sofort fällig, wenn der Kunde (I) einen Zahlungsaufschub zu erlangen droht oder erlangt, (II) insolvent zu werden droht oder wird oder (III) zur Schuldenbereinigung zugelassen zu werden droht oder zugelassen wird.
  9. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist Jonker-Huissen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung weitere Lieferungen an diesen Kunden auszusetzen. Der Kaufpreis des Gelieferten wird auch in diesem Fall sofort und vollständig fällig.
  10. Ein Geschäftskunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Betrag mit dem an Jonker-Huissen zu Zahlenden zu verrechnen und/oder sich auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen.
  11. Pfand und Versandkosten sind vom Kunden jederzeit an Jonker-Huissen zu zahlen.

Artikel 11 Rechte des geistigen Eigentums

Alle Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an allen an den Kunden gelieferten Waren liegen ausschließlich bei Jonker-Huissen oder ihren Lizenzgebern oder Lieferanten. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Waren zu kopieren oder anderweitig die Rechte des geistigen Eigentums von Jonker-Huissen oder ihren Lizenzgebern oder Lieferanten zu verletzen.

Artikel 12 Datenschutz

  1. Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden in die Kundendatei von Jonker-Huissen aufgenommen. In diese Datei werden auch die für die Abwicklung der Bestellungen erforderlichen Daten aufgenommen, wie Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten.
  2. Jonker-Huissen erfüllt die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergebenden Verpflichtungen. Jonker-Huissen wird für angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sorgen, um personenbezogene Daten gegen Verlust oder jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.

Artikel 13 Garantie

  1. Jonker-Huissen gewährt eine Garantie von 12 Monaten auf die von ihr gelieferten Motoren und Getriebe, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  2. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf das gelieferte Teil. Montagekosten, Arbeitslohn, Transportkosten und Folgeschäden sind von der Garantie ausgeschlossen.
  3. Montage und Einbau müssen fachgerecht und nach den Vorschriften des Herstellers erfolgen. Bei unsachgemäßer Montage oder Nutzung erlischt die Garantie.

Artikel 14 Weitere Garantiebedingungen

  1. Mit Ausnahme elektronischer Teile kommen von Jonker-Huissen verkaufte und/oder gelieferte gebrauchte Fahrzeugteile für die Garantie in Betracht.
  2. Der Kunde kann nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn er nachweist, dass er die Ware bei Jonker-Huissen gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Kunden durch Vorlage des betreffenden Kaufvertrags bzw. der Rechnung und, sofern zutreffend, der diesbezüglich ausgestellten Garantiekarte an Jonker-Huissen erbracht werden. Handelt es sich um eine Ware, die von Jonker-Huissen mit einer Kennzeichnung versehen wurde, so kann der Kunde nur dann Rechte aus einer Garantie herleiten, wenn bei Inanspruchnahme dieser Garantie die betreffende Kennzeichnung unversehrt ist.
  3. Ansprüche des Kunden aus einer Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar.
  4. Jonker-Huissen garantiert die Tauglichkeit und Brauchbarkeit der von ihr gelieferten Waren während der in Artikel 13 genannten Garantiefrist nach dem Kauf durch den Kunden. Der Kunde hat das Recht, bei nachgewiesener Untauglichkeit innerhalb dieser Frist die von Jonker-Huissen gelieferte Ware Jonker-Huissen zum Ersatz oder zur Reparatur anzubieten, nach Wahl von Jonker-Huissen.
  5. Jonker-Huissen verpflichtet sich, im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme einer Garantie die zum Ersatz oder zur Reparatur angebotene Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder durch eine vergleichbare Ware zu ersetzen, es sei denn, Jonker-Huissen ist dazu nicht in der Lage; in diesem Fall wird Jonker-Huissen den betreffenden Rechnungsbetrag erstatten.
  6. Die vom Kunden nach Reparatur oder Ersatz erhaltene Ware kommt erneut für die Garantie in Betracht.
  7. Der Kunde kann keine Garantie von Jonker-Huissen in Anspruch nehmen:
    1. wenn der Kunde Jonker-Huissen unrichtige oder unzureichende Informationen über die Marken- und Typbezeichnung des Gekauften und/oder des Fahrzeugs, für das das Teil bestimmt ist, gegeben hat;
    2. wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Jonker-Huissen nicht pünktlich nachkommt oder nachgekommen ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass Jonker-Huissen ihre Garantieverpflichtungen noch nicht oder nicht vollständig erfüllt habe und/oder erfüllen würde;
    3. wenn Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Jonker-Huissen Arbeiten ausgeführt haben, die mit den von Jonker-Huissen gelieferten Waren und/oder von Jonker-Huissen ausgeführten Arbeiten zusammenhängen, für die eine Garantie in Anspruch genommen wird.
    4. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner:
      • Mängel an Materialien oder Teilen, die vom Kunden vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt wurden;
      • Mängel infolge vom Kunden zur Verfügung gestellter Entwürfe, Zeichnungen, Konstruktionen oder Verfahren bzw. vom Kunden/Auftraggeber erteilter Ratschläge;
      • Mängel an eingebauten elektronischen Komponenten;
      • Mängel an Kraftstoffsystemen wie dem Tank und zusätzlichen Komponenten, die nicht gespült bzw. erneuert werden. Die Garantie erstreckt sich ferner nicht auf die Behebung von Motorschäden, die durch die Verwendung von Kraftstoffen entstanden sind, für die der Motor (gemäß den Werksvorschriften über den vorgeschriebenen Kraftstoffgebrauch) nicht geeignet ist oder für die der Motor von Jonker-Huissen nicht geeignet gemacht wurde;
      • Auch Motorschäden durch Versagen und/oder unsachgemäßen Gebrauch der elektronischen Komponenten und/oder der elektronischen Peripherie sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso Mängel an Sachen, die keine Material- und/oder Konstruktionsfehler sind (wie z. B. Mängel infolge normalen Verschleißes, innerer und äußerer Verschmutzung, Rost- und Lackschäden, Transport, Einfrieren, Überhitzung, Überlastung und/oder Fallenlassen des Produkts);
      • wenn beim Einbau andere als die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet wurden;
      • wenn beim Einbau keine Originalteile verwendet wurden;
      • wenn die gekaufte Ware in ein Fahrzeug eingebaut wurde, für das sie ursprünglich nicht bestimmt ist;
      • wenn die gekaufte Ware in einen Sportwagen oder ein getuntes Fahrzeug eingebaut wurde;
      • entstandene Defekte infolge von: Vorsatz, Unterlassung der normalen oder vorgeschriebenen Wartung, unsachgemäßem Einbau/Anschluss/von Dritten durchgeführten Änderungen, schlechter Behandlung, falschem (bzw. anderem als dem vorgesehenen normalen) Gebrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen;
      • ebenso wenig besteht ein Garantieanspruch für Defekte, die durch zur Ware gehörende, jedoch nicht von Jonker-Huissen kontrollierte Anbauteile entstanden sind, sowie für Defekte und Schäden, die durch die Teilnahme eines Fahrzeugs an Wettbewerben oder Geschwindigkeitsprüfungen entstehen.
    5. Die ursprüngliche Garantiefrist wird bei Ersatz nicht verlängert.
  8. Die Garantie auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn nachweislich Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter erneuert wurden.
  9. Auf Arbeiten und/oder Teile, die den Einbau betreffen, wird keine Garantie gegeben.
  10. Ein Garantieanspruch ist ferner nicht möglich, wenn der Kunde oder Dritte gegen eine andere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
  11. Der Kunde kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Schadensersatz gleich welcher Art herleiten, es sei denn, Jonker-Huissen wäre aufgrund des Gesetzes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu dessen Ersatz verpflichtet.
  12. Jonker-Huissen hat das Recht, von den Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Kunde vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen schriftlich zwischen Jonker-Huissen und dem Kunden festgelegt wurden.

Artikel 15 Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Jonker-Huissen und dem Kunden ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Alle Streitigkeiten in Bezug auf, aus oder im Zusammenhang mit einem von Jonker-Huissen geschlossenen Vertrag oder einem Angebot, Kostenvoranschlag, einer Auftragsbestätigung, Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen und Rechnungen von Jonker-Huissen werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Gelderland, Standort Arnheim, zur Entscheidung vorgelegt.

Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt neben den vorgenannten Artikeln auch die nachstehende, als Artikel 16 nummerierte Bestimmung. Die nachstehende Bestimmung (Artikel 16) gilt ausdrücklich nicht für einen Geschäftskunden.

Artikel 16 Widerrufsrecht beim Fernabsatz

  1. Beim Fernabsatzkauf eines Produkts hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen aufzulösen. Diese Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher. Nach Ablauf der Widerrufsfrist verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht.
  2. Während der Widerrufsfrist geht der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Grundsatz hierbei ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft dürfte.
  3. Hat der Verbraucher das Produkt mehr als nötig benutzt, um zu beurteilen, ob er das Produkt tatsächlich behalten möchte, so haftet der Verbraucher für die Wertminderung. Jonker-Huissen hat dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Verbraucher das Produkt gebraucht zurücksendet.
  4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so meldet er dies innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise an Jonker-Huissen. Das Muster-Widerrufsformular für einen Verbraucher ist unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen.
  5. So schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 4 dieses Artikels genannten Meldung, sendet der Verbraucher das Produkt an Jonker-Huissen zurück.
  6. Der Verbraucher sendet das Produkt mit allem gelieferten Zubehör, in Originalzustand und -verpackung, und gemäß den von Jonker-Huissen erteilten angemessenen und klaren Anweisungen zurück.
  7. Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
  8. Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung des Produkts an Jonker-Huissen.
  9. Hat der Verbraucher einen Betrag an Jonker-Huissen gezahlt und Jonker-Huissen diesen Betrag erhalten, so erstattet Jonker-Huissen diesen Betrag dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher Jonker-Huissen den Widerruf gemeldet hat. Jonker-Huissen ist berechtigt, den vorgenannten Betrag dem Verbraucher erst zu erstatten, wenn Jonker-Huissen das Produkt zurückerhalten hat.
  10. Nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind, sind von Jonker-Huissen ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bei solchen Produkten (Maßanfertigung) steht dem Verbraucher daher kein Widerrufsrecht zu.

Zuletzt aktualisiert: 17-07-2026